Grundsätzlich sollte ein neuer Mieter über die Grundversorgung eingezogen werden. Damit ist sichergestellt, dass die Leeranlage ausziehen kann, auch wenn sich der neue Mieter nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet. Für den neuen Mieter ist der Einzug in die Grundversorgung risikolos, da er 6 Wochen rückwirkend in einen Sondervertrag der Leipziger Stadtwerke oder zu einem fremden Versorger wechseln kann. Wichtig ist für den Einzug in die Grundversorgung, dass der Knopf „Der Mieter hat der Datenübermittlung und der Versorgung durch die Leipziger Stadtwerke zugestimmt“ gedrückt wird. Sinnvollerweise enthält das Übergabeprotokoll einen Passus, mit dem der Datenübertragung zu den Stadtwerken zugestimmt wird.
Ist der neue Mieter nicht auf die Verbrauchsstelle eingezogen und bezieht trotzdem Strom und Gas, geht dies zu Lasten des Verwalters/Eigentümers mit dem Risiko einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Verwalter/Eigentümer und Mieter.
